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2001: Das Washingtoner Abkommen

Das „Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Regelung von Fragen der Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus“ gilt als späte Folge der nach 1945 nur unvollständig durchgeführten Maßnahmen zur Rückstellung jener Vermögenswerte, die im Nationalsozialismus verfolgten Menschen entzogen worden waren.

 

Die Überwindung der „Opferthese“ in den frühen 1990er-Jahren führte zu einer neuen Welle von Entschädigungsleistungen und Aufarbeitungsprojekten, wie der Einrichtung des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus (1995) oder der Historikerkommission (1998). Nachdem im Oktober 2000 ein Abkommen zur Einrichtung des Versöhnungsfonds zur Entschädigung von ehemaligen NS-ZwangsarbeiterInnen unterzeichnet worden war, kam es wenige Monate später auch hinsichtlich der Entschädigung von NS-Vermögensentzug und „Arisierung“ zu einem völkerrechtlichen Abkommen zwischen Österreich und den USA.

 

Der Inhalt des „Washingtoner Abkommen“ geht zurück auf die „Gemeinsame Erklärung zur Regelung offener Fragen der Entschädigung und Restitution”, die am 17. Jänner 2001 von VertreterInnen der Regierungen österreichischen und der US-Regierung sowie von NS-Opfern unterzeichnet wurde. Das Abkommen bildet die Grundlage für die Errichtung des „Allgemeinen Entschädigungsfonds“ zur Lösung offener Entschädigungsfragen und für erweiterte Sozialleistungen und Ansprüche nach dem Opferfürsorgegesetz. Für die Rückgabe von in der NS-Zeit entzogenen Liegenschaften, die nach 1945 nicht restituiert wurden und sich am 17. Jänner 2001 im Eigentum der öffentlichen Hand befanden, wurde die „Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ eingerichtet. Zudem verpflichtete sich Österreich unter anderem zur Bereitstellung eines Grundstücks für das 1938 entzogene Pachtgrundstück des jüdischen Sportvereins Hakoah sowie zur Unterstützung der Restaurierung jüdischer Friedhöfe in Österreich.

 

Heute gelten die vereinbarten Maßnahmen im Wesentlichen als umgesetzt. Der Fonds hält in einer Bilanz jedoch fest, dass die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit als Herausforderung bestehen bleibt.

Hier das Dokument im Originalwortlaut nachlesen:

 

Außenpolitische Dokumentation, Sonderdruck 2001 (Österreichische Maßnahmen zur Restitution und Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus), Dokumente 10, 13 und 17

Washingtoner Abkommen: BGBl. III Nr. 121/2001

Entschädigungsfondsgesetz: BGBl. I Nr. 12/2001 idgF

Friedhofsfondsgesetz: BGBl. I Nr. 99/2010

 

 

Zur Homepage des Entschädigungsfonds:

https://www.entschaedigungsfonds.org/

https://www.entschaedigungsfonds.org/naturalrestitution

 

Wissenschaftliche Beiträge zum Thema online:

Günter Bischof, Michael S. Maier: Reinventing Tradition and the Politics of History: Schüssel’s Restitution and Commemoration Policies, in: Günter Bischof, Fritz Plasser (Hg.): The Schüssel Era in Austria, New Orleans 2010, 206–234, hier online.

 

Ursula Kriebaum, Ernst Sucharipa: Das Washingtoner Abkommen. Die österreichische Restitutionsvereinbarung vom 17. Jänner 2001, in: Verena Pawlowsky, Harald Wendelin (Hg.), Die Republik und das NS-Erbe. Raub und Rückgabe – Österreich von 1938 bis heute, Wien 2005, 164–185, hier online.

Jahr
2001
Autor*innen