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Opferthese

Die Grundlage für die Ausblendung von Mitverantwortung Österreichs an der NS-Herrschaft

Die Wiederbegründung der Republik Österreich am 27. April 1945 ist auch die Geburtsstunde des Selbstverständnisses von Österreich als „erstem Opfer“ des Nationalsozialismus. Die provisorische Regierung bezeichnete den „Anschluss“ im März 1938 als militärische Besetzung durch eine fremde Macht und Österreich als das „erste freie Land, das der Hitlerischen Aggression zum Opfer gefallen ist“. Diese Darstellung beruht auf einer einseitigen Interpretation der Moskauer Deklaration der alliierten Außenminister von 1943. Darin wurde die Wiederherstellung eines freien und unabhängigen Österreich als Ziel der alliierten Kriegsführung bezeichnet. Diese Erklärung enthielt aber eine Klausel, die nach 1945 in Österreich ausgeblendet wurde: Die Verantwortung für die „Teilnahme am Kriege an der Seite Hitler-Deutschlands“, daher müsse das Land einen Beitrag zu seiner eigenen Befreiung leisten. Die Alliierten wollten damit den Widerstand gegen das NS-Regime in Österreich anspornen. Das war die eigentliche Absicht der Moskauer Deklaration, die jedoch praktisch wirkungslos blieb.

 

Die Darstellung von Österreich als „erstem Opfer“ stand in eklatantem Widerspruch zur tatsächlichen Situation in den Jahren 1938 bis 1945. Österreich war seit dem „Anschluss“ Teil des nationalsozialistischen Deutschen Reiches, Österreicher kämpften als deutsche Staatsbürger in der Wehrmacht gegen die Alliierten, mehr als 500.000 Österreicher*innen waren Mitglieder der NSDAP gewesen, unter den Hauptverantwortlichen für den Holocaust fanden sich etliche Österreicher*innen. Dieser Widerspruch führte dazu, dass sich die Opferthese bald nur noch auf die offizielle Selbstdarstellung nach außen beschränkte, während in Österreich selbst nicht dem Widerstand, sondern den gefallenen Wehrmachsoldaten Denkmäler errichtet wurden.

 

Seit der Waldheim-Debatte 1986 gilt die Opferthese als „Geschichtslüge“ (Robert Menasse), die es nach 1945 ermöglicht hatte, die Verstrickung der österreichischen Gesellschaft in den Nationalsozialismus erfolgreich auszublenden. 1991 legte Bundeskanzler Vranitzky das Bekenntnis zur „Mitverantwortung“ für das Leid, das zwar nicht Österreich als Staat, wohl aber Bürger dieses Landes über andere Menschen und Völker gebracht haben“, ab.  Damit war die Opferthese auch offiziell außer Kraft gesetzt.

Jahr
1945
Autor*innen